
Seit 2004
Jörn Leweling
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld für das
Maler und Lackierer Handwerk
Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Mediation (auch außergerichtlich)
Seit 2004
Beurteilung von:
- Untergründen
- Beschichtungen auf Holz, Metallen, Stahl, Beton, Stein, Putzen, Kunststoffen
- Tapezierarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Bodenbeschichtungen
- Poolbeschichtungen
- Gipskartonarbeiten
- Schimmelpilz (Gebäude)
- Wärmedämm Verbundsystemen (WDVS)
- Marktüblichen Preisen
- Aufmaßen nach VOB und BGB
- Fogging
Messungen von Schichtdicken auf Eisen- und Nichteisenmetallen.
Nutzung der Thermografie / Digitalfotografie / 360 Grad Fotografie / Drohnenfotografie (Lizenz A1/A3 Luftfahrt Bundesamt)

Wozu einen
SV?
Seit
2004
Als ö.b.v. Sachverständiger werde ich sowohl von den Gerichten, aber auch von Unternehmen und Privatpersonen beauftragt. Beispielsweise bei Fragen der handwerklichen Ausführung, bei Mängeln, Schäden oder bei Fragen zur Abrechnungen, z.B. nach VOB oder BGB.
Für diese Aufgabe ist die Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung, eine absolute Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit wichtig, die ich vor der Handwerksammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld am 10.01.2023 erneut beeidet habe.
An diesen Eid bin ich nicht nur rechtlich gebunden, ich fühle mich ihm auch persönlich verpflichtet.
Tätig bin ich überall dort, wo deutsches Recht vereinbart wurde.
In ganz Deutschland, der EU und im EU Ausland.
Begriffserklärung:
"Öffentlich besteller und vereidigter Sachverständiger"
Ein ö.b.v Sachverständiger ist eine natürliche Person, die eine besondere Sachkunde und eine überdurchschnittliche Expertise auf einem gewissen Gebiet besitzt, die er in einer anspruchsvollen Prüfung nachgewiesen hat.
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"Bei dem "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" handelt es sich um einen geschützten Titel, den nur ein Sachverständiger tragen darf, der auch tatsächlich bestellt worden ist. Eine solche Bestellung kann
- vor einer Architekten- und Ingenieurskammer,
- vor einer Handwerkskammer
- vor einer Industrie- und Handelskammer,
- vor einer Landwirtschaftskammer
- oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter unterliegt den Grundpflichten
- Objektivität,
- Unparteilichkeit und
- Weisungsfreiheit,
und muss einen diesbezüglichen Eid leisten.
Dieser schafft Vertrauen dafür, dass die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Gerichtsverfahren zur Erstellung eines Gutachtens herangezogen werden."
(Quelle: JuraForum) Kürzer ging leider nicht....
Kontakt
Telefon:
+49 172 523 7665
E-mail:
malerleweling@t-online.de
Anschrift:
Lippstädter Straße 44
33449 Langenberg
Erreichbar auch über "Mein Justizpostfach"




